Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer (nachfolgend Felix genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Felix und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese im Konflikt stehen oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn Felix in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Felix gültig.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Felix weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2
Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 187 % der vereinbarten Vergütung an Felix zu zahlen.
2.3
Felix überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck notwendigen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2.4
Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist gesondert zu vergüten. Es fallen Gebühren in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung an, die an Felix zusätzlich zu entrichten sind.
2.5
Wird dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt, darf der Auftraggeber Dritten einfache Nutzungsrechte einräumen.
2.6
In jedem Fall darf Felix seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung verwenden.
2.7
Durch Felix erteilte Nutzungsrechte sind zeitlich und räumlich unbeschränkt.
2.8
Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Über den Umfang der Nutzung steht Felix ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
3.1
Alle Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des Teils fällig. Wenn sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum erstreckt, kann Felix nach eigenem Ermessen Abschlagszahlungen entsprechend seines erbrachten Arbeitsaufwandes in Rechnung stellen.
3.3
Neukunden verpflichten sich mit 30 % der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
3.4
Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers unter anderem aus technischen oder gestalterischen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.5
Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistung vom Auftraggeber zu leisten.
3.6
Entwürfe und Reinzeichnungen ergeben zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte die vertragsgemäße Leistung.
3.7
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Felix für den Auftraggeber zur Auftragserfüllung erbringt, sind kostenpflichtig.
4. Fremdleistungen und Nebenkosten
4.1
Felix ist berechtigt, die u. U. zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen zu bestimmen. Die Kosten für Fremdleistungen sind vom Auftraggeber nach Absprache zu tragen.
4.2
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, werden dem Auftraggeber Kosten und Spesen berechnet.
5. Herausgabe von Daten
5.1
Felix ist nicht verpflichtet Daten, Dateien oder Datenträger herauszugeben.
5.2
Stellt Felix Daten, Dateien und Datenträger zur Verfügung ist dies gesondert zu vergüten. Ohne Einwilligung von Felix dürfen keine Änderungen an Daten, Dateien oder Datenträgern vorgenommen werden.
5.3
Außer bei Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit haftet Felix nicht für Mängel an Daten, Dateien und Datenträgern.
6. Haftung
6.1
Felix haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder bewusst fahrlässig herbeiführen.
6.2
Mit der Abnahme der Entwürfe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.3
Felix haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und jeglicher Designarbeiten.
6.4
Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bei Felix geltend zu machen. Ansonsten gilt der Entwurf als vertraglich mängelfrei abgenommen.
6.5
Felix haftet nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse beauftragter Leistungserbringer, die im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung von Felix als Fremdleistung in Auftrag gegeben werden.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht für Felix Gestaltungsfreiheit.
7.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so kann Felix eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann Felix Schadenersatzansprüche geltend machen.
7.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung ausnahmslos aller an Felix übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen mit Rechten Dritter belegt sein, stellt der Auftraggeber Felix von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Schlussbestimmungen
8.1
Gerichtsstand ist der Sitz von Felix.
8.2
§ 306 BGB